Spesenordnung


Spesenordnung 

 

1. Deutsche Hamstervereinigung e. V.

 

§1 Berechtigte

Die Vereinsmitglieder, die Vorstandsmitglieder sowie externe Beauftragte (z.B. Referenten, Showrichter,…) erhalten für ihre Tätigkeiten Aufwendungsentschädigungen.

 

§ 2 Genehmigung

Alle Tatbestände, die den Anspruch auf ein Entgelt begründen, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vereinsvorstandes oder des von ihm Beauftragten. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Genehmigung nachgeholt werden, Genehmigungen können für exakt beschriebene Handlungen pauschal erteilt werden. Der Kassenwart hat in begründeten Fällen ein alleiniges Veto-Recht.

 

§3 Aufwendungsersatz

1) Es werden erstattet

 

Fahrtauslagen (§4)

 

Kosten für Porto, Gebühren und Sonstiges (§5)

 

2)  Darüber hinaus können Spesen für Tätigkeiten gewährt werden, die im Auftrag des Vereins wahrgenommen werden. Die Bedingungen für die Zahlung von Spesen und deren Höhe werden vom Vereinsvorstand festgelegt und in den Durchführungsbestimmungen zur Spesenordnung vereinsintern veröffentlicht.

3)  Die Abrechnungen sind bis zum 10. des folgenden Monats einzureichen.

4) Auf Spesen und Auslagen, die nicht binnen 3 Monaten angefordert werden, besteht kein Rechtsanspruch mehr.

 

§4 Fahrtauslagen

1) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die tatsächlich entstehenden Fahrtauslagen erstattet. Bei Zugfahrten werden nur die Kosten der 2. Klasse erstattet.

2) Bei Fahrten mit dem eigenen PKW zur Ausführung von Vorstandsaufgaben bzw. vom Vorstand beauftragte Aufgaben wird ein Kilometergeld i.H.v. 0,20 Euro gewährt

 

 

§5 Kosten für Porto, Gebühren und Sonstiges

Die den Funktionsträgern oder ihren Beauftragten bei ihrer Tätigkeit anfallenden Auslagen für Porto, Kommunikation und Sonstiges werden zurückerstattet und sind monatlich anzufordern.


 

§6 Referenten, Showrichter, Sonstige

Referenten, Showrichter und Sonstige haben Anspruch auf Aufwandentschädigung. Dieses wird individuell mit dem Vorstand verhandelt.

 

 Fassung vom  13.10.2018